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   VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 13 S 2912/83   

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https://dejure.org/1984,2522
VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 13 S 2912/83 (https://dejure.org/1984,2522)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.1984 - 13 S 2912/83 (https://dejure.org/1984,2522)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 1984 - 13 S 2912/83 (https://dejure.org/1984,2522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung grundsätzlicher Belange der Bundesrepublik Deutschland durch die weitere Anwesenheit eines Ausländers nach Erwirkung einer Aufenthaltserlaubnis durch eine Scheinehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 17 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 219
  • VBlBW 1984, 284
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 13 S 2912/83
    Schließlich muß in die rechtlichen Überlegungen zur Anwendbarkeit der Negativschranke einbezogen werden, daß der Schutz von Ehe und Familie, den Art. 6 GG auch Ausländern gewährt, und der, weil er dem Staat und seinen Behörden obliegt, ebenfalls zu den Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gehört, im Einzelfall gebieten kann, die gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprechenden Belange hinter dem schützenswerten Interesse des Ausländers zurückzustellen, seine Ehe im Bundesgebiet fortzuführen (vgl. dazu vor allem BVerwG, Urt. v. 27.9.1978, BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - BVerwG 1 C 79.76] ).

    Denn weder der Kläger selbst noch die Aussagen seiner als Zeugin vernommenen Ehefrau haben den Senat davon überzeugen können, daß sich die Scheinehe, die sie im Juni 1980 begründet haben, mittlerweile zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft entwickelt hat, wie sie der Wertordnung des Grundgesetzes entspricht und deshalb gemäß § 6 Abs. 1 GG zu schützen ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.9.1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 13 S 2912/83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa Urt. v. 21.10.1980, BVerwGE 61, 105 [BVerwG 21.10.1980 - BVerwG 1 C 19.78] m.w.N.), der sich der Senat angeschlossen hat (so etwa im Urt. v. 1.12.1983 - 13 S 2115/83 -), umfaßt der unbestimmte, richterlicher Prüfung uneingeschränkt unterliegende Rechtsbegriff "Belange der Bundesrepublik Deutschland" im § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG vor allem die öffentliche Sicherheit und Ordnung, deren Schutz Gegenstand der aufenthaltsrechtlichen Regelungen im Ausländergesetz ist.
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 13 S 2912/83
    Zu den Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gehört auch das öffentliche Interesse daran, daß der Ausländer, der sich hier aufhalten will, die Vorschriften des Aufenthaltsrechts einhält (ebenso BVerwG, Urt. v. 30.1.1979, BVerwGE 57, 252 [BVerwG 30.01.1979 - 1 C 56.77] ; vgl. dazu auch § 10 Abs. 1 Nr. 6 AuslG).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04

    Keine ausländerrechtlichen Rechtsansprüche aufgrund wahrheitswidriger

    Dieser offensichtliche Missbrauch des § 1598 BGB gebietet es, dass der Antragsteller und seine Mutter aus dem rein formalen Vaterschaftsanerkennen von Herrn A. für sich keinen aufenthaltsrechtlichen Nutzen ziehen dürfen, da sie ansonsten in den Genuss von Rechtspositionen kämen, auf die sie von Rechts wegen keinen Anspruch hätten (vgl. insoweit die Rechtsprechung zur sog. "Scheinehe", u.a. Urteil des Senats vom 26.3.1984 - 13 S 2912/83 -, VBlBW 1984, 284 und BVerwG, Urteil vom 23.3.1982 - 1 C 20/81 -, BVerwGE 65, 174).
  • VGH Hessen, 30.11.1990 - 10 UE 1963/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung beim Vorliegen einer Scheinehe

    Das gilt insbesondere für die Fälle, in welchen Ausländer deutsche Staatsangehörige zu dem Zwecke heiraten, sich ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen, welches ihnen anders weder zustünde noch im Ermessenswege gewährt würde (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 1984 - 13 S 2912/83 -, ESVGH 34, 219 ff. ).
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